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Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII

Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Im Vordergrund steht das soziale Lernen in der Gruppe und die Elternarbeit. Die Gruppe dient als Lernfeld. Ziele und Lösungen werden mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt, sie orientieren sich an deren spezifischen Lebensbedingungen, Fähigkeiten und Neigungen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Stärkung des Selbstwertgefühls als Grundlage jeglicher Kommunikation und Interaktion im Vordergrund steht. Über die Unterstützung, die in der Gruppe erfahren wird, können sich die Kinder und Jugendlichen Erfolgserlebnisse erarbeiten, was zu einer Unterbrechung des Kreislaufs von Misserfolg, Frustration und Verweigerung führt. Positive Erfahrungen ermöglichen den Zugang zu den Kindern / Jugendlichen, die Realisierung der Ziele wird so erleichtert.

 

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Stabilisierung des Selbstwertgefühls, auf dessen Grundlage soziales Verhalten erst möglich wird
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz
  • Akzeptanz der eigenen Stärken und Schwächen
  • Erleben eigener Verhaltensweisen im Kontakt mit Anderen
  • Erlernen alternativer Verhaltensweisen
  • Förderung der Fähigkeit, Konflikte zu lösen
  • Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Unterstützung im schulischen Bereich

Antrag auf Hilfe

Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt unbürokratisch über das sogenannte "Vereinfachte Hilfeplanverfahren".

Die konkreten Arbeitschwerpunkte werden in Form eines Hilfeplans in gemeinsamer Absprache von Familie, Betreuer*innen und Mitarbeiter*innen des zuständigen Jugendamtes festgelegt.

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