Rechtliche Grundlagen: §§ 34, 35a, 41 SGB VIII
Die Heilpädagogische Wohngruppe "Walter" ist eine Einrichtung zur mittel- bis langfristigen Betreuung von Kindern, die aufgrund von entwicklungsgefährdenden Situationen nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.
Die WG Walter bietet
Lebens- und Entwicklungsraum für 8 Kinder/Jugendliche in einem Einfamilienhaus mit Garten
Rund-um-die-Uhr-Betreuung und ganzheitliche Förderung durch 8 Erzieher, Heil- und Sozialpädagog*nnen
Integration von 4 Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten und spezifischen heilpädgogischen Bedarfen
ressourcenorientierte Elternarbeit und Beteiligung der Eltern im Alltag der Kinder
Zielgruppe
Kinder/Jugendliche von 3 bis 18 Jahre (ggf. älter), die einen vorübergehenden oder dauerhaften stabilen Lebensort außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen
ein Platz für Verselbständigung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich
Aufgenommen werden Kinder:
- mit einer Lernbehinderung oder leichten geistigen u./o. körperlichen Behinderungen
- Störungen und/oder Entwicklungsrückständen im kognitiven, sprachlichen und motorischen Bereich,
- Teilleistungsstörungen
- Aufmerksamkeits-/Wahrnehmungs-/Konzentrationsstörungen
- Lern-, Leistungsstörungen
- mit einer seelischen Behinderung z.B.
- Bindungsstörungen
- Störungen im emotionalen u./o. sozialen Bereich
- depressiven Symptomen
- traumatisierte Kinder mit Gewalt- oder Missbrauchs-/Vernachlässigungserfahrungen
Nicht aufgenommen werden schwer geistig- oder körperbehinderte Kinder.
Grundleistungen
Sicherung des Kindeswohls und Krisenintervention durch zwei Fachkräfte im Dienst
Förderung der individuellen altersgerechten Entwicklung der Kinder
Gewährleistung des regelmäßigen Kita-/Schulbesuches sowie individuelle schulische Förderung
Abklärung des Entwicklungsstandes und Förderbedarfes des Kindes in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen (Kita, Schule, Kinderartzt, SPZ, Kinder- u. Jugendpsychiatrie etc.)
heilpädagogische Förderangebote 2 x 1 Std. /Woche ein durch die Heilpädgoginnen bei Kindern nach § 35a
Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie so umfang reich wie möglich, um ggf. die Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen
Durchfühung freizeitpädagogischer Angebote