AHB Berlin Leipzig gGmbH | Standort Berlin: Motzener Straße 19, 12277 Berlin | Standort Leipzig: Jacobstraße4, 04105 Leipzig | info@ahb-berlin.org

WG Fuchsbau hat freie Plätze

 

 

 

 

 

 

 

1 freier Platz voraussichtlich ab 15.12.2024 am Standort Berlin

Aufnahmealter ab 8 Jahren

Intensivwohngruppen sind eine Form der stationären Unterbringung Hilfen für junge Menschen in besonderen Problemlagen und einem hohen Betreuungsbedarf. Die Einrichtung befindet sich in einer großzügigen Erdgeschoßwohnung mit Garten in Lichtenrade und verfügt über fünf Plätze.Die Leistungserbringung erfolgt im Schichtdienst.

Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, erhalten ein Beziegungsangebot durch ein stabiles Team und die für ihre positive Entwicklung nötigen Bedingungen und Hilfen. In das Gruppenangebot mit Schichtdienst der vorliegenden Form des Trägers können bis zu fünf Kinder/Jugendliche ab sechs Jahren vermittelt werden.

Neben der Betreuung der Kinder bieten wir eine intensive Elternarbeit an, mit dem Ziel einer regelmäßigen Prüfung der Rückführoption in das Elternhaus. Besuchskontakte können grundsätzlich in der Einrichtung stattfinden.

 

AHB Berlin Leipzig gGmbH

Die AHB Berlin Leipzig gGmbH ist ein  anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe und seit 2004 tätig. Die Angebote und der Tätigkeitsbereich  der AHB Berlin Leipzig gGmbH werden auf Grundlage entsprechender Leistungsvereinbarungen mit der Senatsverwaltung des Landes Berlin, dem BMFS Brandenburg und dem Landesjugendamt Sachsen geregelt. Die Angebote in Berlin, Brandenburg, der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nord-Sachsen richten sich an junge Menschen und Familien, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden betreut und in ihrer Entwicklung so gefördert, dass die Voraussetzungen für ihre soziale und berufliche Integration und damit für den Weg in ein selbstbestimmtes Leben geschaffen werden können. Der systemische Ansatz und die Sozialraumorientierung bilden die Grundwerte unseres Leitbildes.

Die Schwerpunkte unseres Angebots sind ambulante und stationäre Hilfen auf der Grundlage der §§ 27ff SGB VIII und SGB IX.  Neben den ambulanten und stationären Hilfen bietet die AHB Berlin Leipzig gGmbH ein breites Spektrum an flexiblen und niedrigschwelligen Projekten, Beratungs- und Bildungsangeboten.

Wir sind Mitglied in der Initiative transparente Zivilgesellschaft

Übersicht Freie Plätze

    Unsere Leistungen und Angebote

    Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

    Die FamilienhelferInnen von AHB suchen die Familien in ihrem unmittelbaren Umfeld auf und unterstützen sie bei der Suche nach für die Familie passenden Lösungen und Wegen aus Krisen und Alltagsproblemen. Dabei werden die Familienmitglieder in der Wahrnehmung von eigenen Bedürfnissen unterstützt und sie erhalten die Möglichkeit, neues Verhalten und veränderte Kommunikationsformen im Alltag einzuüben. Die Familienhelfer leisten Beratung in Erziehungsfragen und fördern den Aufbau und die Pflege von Beziehungen.

    Die Familie erhält Unterstützung:

    • bei der Alltagsbewältigung
    • in Erziehungsfragen
    • im Abbau von Schwellenängsten z.B. gegenüber Ämtern und Beratungsstellen
    • beim Aufbau konstruktiver Kommunikationsstrukturen und Konfliktlösungsstrategien
    • beim Finden von Wegen aus der Isolation

    Ziele der SPFH

    Anhand von vorhandenen Ressourcen und durch die Mobilisierung der Familienkräfte, lernt die Familie hilfreiche Strategien zur Bewältigung ihrer spezifischen Schwierigkeiten zu entwickeln. Ziel der SPFH ist eine eigenverantwortliche Lebensführung und für die verschiedenen Familienmitglieder zufrieden stellende Lebensgestaltung, bei der die angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist.

    Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII

    Dem Kind/Jugendlichen wird eine sozialpädagogische Fachkraft an die Seite gestellt, die auf Basis gemeinsam erarbeiteter Regeln für die Zusammenarbeit, eine langfristige, begleitende und beratende Hilfe zur Stützung und Förderung seiner Entwicklung anbietet und in Absprache wichtige Bezugspersonen (Eltern, LehrerInnen) einbezieht.

    Das Kind/der Jugendliche erhält Unterstützung:

    • bei der Entwicklung realistischer Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven
    • zur Förderung und Erweiterung seiner emotionalen und sozialen Kompetenzen
    • zur gelingenden Integration in sein soziales und kulturelles Umfeld (Familie, Schule / Ausbildung, Freizeit)

    Ziel der Unterstützung

    Die Kinder und Jugendlichen werden bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen in ihrer Entwicklung gefördert und insbesondere Jugendliche bei der (Wieder-) Herstellung tragfähiger (Familien-) Beziehungen und beim Prozess der Verselbstständigung unterstützt.

    Aufsuchende Familentherapie nach §27.3 SGB VIII

    Aufsuchende Familientherapie ist eine therapeutische Hilfe und eine sehr effektive Methode, um chronifizierte Problemsituationen zu bearbeiten. Sie richtet sich häufig an Familien, mit schweren, oft chronifizierten Problemlagen und häufig negativen Erfahrungen mit diversen Hilfesystemen  und die deswegen konsequenterweise Hilfe ablehnen. In der AFT geht neben der Arbeit mit dem Familiensystem auch  darum, die Problemfixierung aller Beteiligten  weitgehend aufzulösen und so den Zugang zu vorhandenen Ressourcen zu ermöglichen.

     Ziel der Hilfe

    Bewusstwerdung, Mobilisierung und Stärkung familiärer Kompetenzen und deren Nutzbarmachung für Krisensituationen, Entscheidungsfindungen und Veränderungsprozesse durch aktives Handeln, veränderte familiäre Kommunikation und die Nutzung vorhandener Ressourcen.

    Therapeutisches Setting

     Aufsuchende Familientherapie ist eine Form des Ambulanten Hilfeangebotes im Haushalt der Familie und wird im Team ausgeführt. Durch das primäre Zutrauen der Therapeuten in die Selbstwirksamkeitsfähigkeiten der Familie und durch klare und transparente Kommunikation wird zu Beginn der Therapie gemeinsam mit der Familie ein tragfähiges Arbeitsbündnis (auch im Zwangskontext) erarbeitet. Auf dessen Basis begeben sich die Therapeuten gemeinsam mit der Familie auf die Suche nach Handlungsmustern, Lösungserfahrungen und möglichen Zukunftsszenarien.

     

    Begleiteter Umgang nach §18.3 SGB VIII

    Mit dem Kindschaftsrechtreformgesetz traten am 1. Juli 1998 weitreichende Änderungen u.a. im BGB undSGB VIII in Kraft, die sowohl ehelichen, als auch Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ein eigenständiges Umgangsrecht, sowie eigene Ansprüche auf Beratung und Unterstützung durch den öffentlichen Träger und freien Trägern der Jugendhilfe einzuräumen.

    Einsatzmöglichkeiten

    Begleiteter Umgang kann sinnvoll sein, wenn

    • die Kontaktanbahnung moderiert werden muss
    • die Übergabe des Kindes vom Sorgeberechtigten/-verpflichteten zu übernehmen und zu begleiten ist
    • zum Schutz des Kindes vor körperlicher oder seelischer Gefährdung
    • die Gefahr der Kindesentführung besteht
    • eine Rückführung des Kindes aus einer Pflegefamilie oder einer stationären Unterbringung beabsichtigt ist
    • eine psychische Erkrankung der Umgangsberechtigten/-verpflichteten vorliegt

    Ziele

    Begleiteter Umgang dient als unterstützende, durch Beratung flankierte pädagogische Maßnahme der Ausübung des Umgangrechts, mit dem Ziel, die Umgangsgestaltung sobald wie möglich zu normalisieren.

     

    Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII

    Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Im Vordergrund steht das soziale Lernen in der Gruppe und die Elternarbeit. Die Gruppe dient als Lernfeld. Ziele und Lösungen werden mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt, sie orientieren sich an deren spezifischen Lebensbedingungen, Fähigkeiten und Neigungen.

    Besonders hervorzuheben ist, dass die Stärkung des Selbstwertgefühls als Grundlage jeglicher Kommunikation und Interaktion im Vordergrund steht. Über die Unterstützung, die in der Gruppe erfahren wird, können sich die Kinder und Jugendlichen Erfolgserlebnisse erarbeiten, was zu einer Unterbrechung des Kreislaufs von Misserfolg, Frustration und Verweigerung führt. Positive Erfahrungen ermöglichen den Zugang zu den Kindern / Jugendlichen, die Realisierung der Ziele wird so erleichtert.

    Inhaltliche Schwerpunkte

    Stabilisierung des Selbstwertgefühls, auf dessen Grundlage soziales Verhalten erst möglich wird

    Erhöhung der Frustrationstoleranz

    Akzeptanz der eigenen Stärken und Schwächen

    Erleben eigener Verhaltensweisen im Kontakt mit Anderen

    Erlernen alternativer Verhaltensweisen

    Förderung der Fähigkeit, Konflikte zu lösen

    Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung

    Unterstützung im schulischen Bereich

    Familienanaloge Wohngruppen nach §34 SGB VIII

    Familienanaloge Gruppenangebote sind eine Form der stationären Unterbringung als familienergänzende bzw. -ersetzende Hilfen für junge Menschen in besonderen Problemlagen. Eine Fachkraft lebt mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt zusammen.

    Familienanaloge Gruppenangebote haben in der Regel 2 - 3 Plätze für Kinder im Alter bei Aufnahme von 0 bis 8 Jahren. Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, erhalten einen stabilen familiären Bezugsrahmen und die für ihre positive Entwicklung nötigen Bedingungen und Hilfe.

     

     Ziele

    Grundlage des pädagogischen Angebotes ist der stabile und zuverlässige familiäre Bezugsrahmen in Verbindung mit einem intensiven Beziehungsangebot. Neben der allgemeinen Grundversorgung des zu integrierenden Kindes/Jugendlichen bietet das familienanaloge Gruppenangebot den Rahmen für innerfamiliäre pädagogische Interventionen zum Abbau von Entwicklungs- und Erziehungsdefiziten.

     

    Zielgruppe

    • Aufgenommen werden können Kinder im Alter von 0 - 8 Jahren

    Krisenwohngruppen nach §34 SGB VIII in Verbindung mit §42

    Die zunehmende Anzahl von Kinderschutzfällen und die schwierige Situation, vor denen Kinder stehen, wenn sie plötzlich aus ihrer vertrauten häuslichen Umgebung herausgerissen werden, hat uns als Träger dazu bewogen Krisenwohngruppen aufzubauen.

    Die Krisenwohngruppen verfügen über sechs oder mehr Plätze  für Kinder im Alter von 0 – 8 Jahren. Die Unterbringung in einer Krisensituation ist in der Regel auf 3 bis höchstens 6 Monate begrenzt. In begründeten Einzelfällen kann der Zeitraum einmalig für weitere 6 Monate verlängert werden.

    Die Einrichtungen bieten eine hohe Betreuungsdichte für Kinder im Säuglings- und Vorschulalter bzw. Grundschulalter. Gerade Kinder dieser Altersstufe bedürfen einer besonders intensiven und ansprechenden Betreuung im Falle einer Fremdunterbringung.

    Die Einrichtungen gewährleisten eine effiziente und auf die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern und Geschwister abgestimmte Betreuung. Wie sich aus bindungstheoretischer Sicht zeigt, ist es dringend erforderlich, insbesondere bei Säuglingen, die Pflege und Betreuung mit möglichst wenig Wechsel der Beziehungspersonen fortzuführen. Aus diesem Grund wird in der Einrichtung mit dem Bezugsbetreuersystem gearbeitet.

     

    Struktur und Angebote der Einrichtung

    • Arbeit in der erzieherischen Betreuung in 24-Stunden-Diensten
    • Tagsüber Verstärkung durch Sozialpädagog*innen, Leitung, Erzieher*innen
    • Sicherstellung des weiteren Besuchs von Kita und Schule, ggf. Transport
    • Elternaktivierende Maßnahmen und Beratungseinheiten in der Einrichtung bei einer geplanten Rückführung
    • Bei Bedarf aufsuchende familientherapeutische Arbeit mit den Herkunfts-familien
    • Bei Bedarf Kindertherapie (Einzel- und Gruppenangebote nach FLS)
    • Bei Bedarf Familientherapie in Gruppen nach FLS

    Wohngruppen mit Intensivleistung nach §34 SGB VIII

    Intensivwohngruppen sind eine Form der stationären Unterbringung Hilfen mit hoher Betreuungsintensität für junge Menschen in besonderen Problemlagen und einem hohen Betreuungsbedarf. Die Leistungserbringung erfolgt hier im Schichtdienst.

    Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, erhalten ein Beziegungsangebot durch ein stabiles Team und die für ihre positive Entwicklung nötigen Bedingungen und Hilfen. In das Gruppenangebot mit Schichtdienst der vorliegenden Form des Trägers können bis zu fünf Kinder/Jugendliche ab sechs Jahren vermittelt werden.

    Grundlage des pädagogischen Angebotes ist der stabile und zuverlässige familiäre Bezugsrahmen in Verbindung mit einem intensiven Beziehungsangebot. Neben der allgemeinen Grundversorgung des zu integrierenden Kindes/Jugendlichen bietet das familienanaloge Gruppenangebot den Rahmen für innerfamiliäre pädagogische Interventionen zum Abbau von Entwicklungs- und Erziehungsdefiziten.

    Neben der Betreuung der Kinder bieten wir eine intensive Elternarbeit an, mit dem Ziel einer regelmäßigen Prüfung der Rückführoption in das Elternhaus. Besuchskontakte bleiben erhalten und können innerhalb sowie außerhalb der Einrichtung stattfinden.

    Beratungsprojekt MaLi

    MaLi ist ein flexibles Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Berliner Ortsteile Lichtenrade und Marienfelde. Unser Team besteht aus sozialpädagogischen Fachkräften mit langjähriger Berufserfahrung und verschiedenen Zusatzqualifikationen. 

    Die Homepage von MaLi mit allen aktuellen Informationen finden Sie unter mali-berlin.org

    MaLi bietet psychosoziale Beratung und Begleitung für Familien, Paare und Einzelpersonen in schwierigen Lebenslagen, Konflikten oder Notlagen an. Bei kleinen wie großen Sorgen stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Wir unterstützen Sie, die Dinge in einem anderen Licht zu sehen, indem wir genau hinhören und mit Ihnen individuelle Antworten und Lösungswege finden.

     Themen können beispielsweise Erziehungs- und Familienberatung, Ehe- und Lebensberatung bei Trennung, Scheidung, Konflikten, Einsamkeit, Ängsten und Depressionen sein. Aber auch Konflikte rund um die Kindererziehung, Schul-/ KiTa-Probleme, Stress in der Pubertät oder auch familiäre Veränderungen zählen dazu.

    Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII

    Es handelt sich hierbei um eine weiterführende Maßnahme in der Jugendhilfe in Form von Betreuungsangeboten für junge Erwachsene, die die Volljährigkeit bereits erreicht haben. Sie dient dem Zweck der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

    Wir bieten jungen Volljährigen die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Volljährigkeit, in ihrer bisherigen Wohngruppe für eine begrenzte Übergangssphase zu bleiben. Dazu halten wir sogenannte Verselbständigungsplätze zum Erhalt des Wohnraums vor. Optional können auch die weitere pädagogoische Begleitung oder Beratungen als zusätzliche Module gebucht werden. Die Vermittlung an Gruppenarbeiten und (teil-)stationäre Betreuungen bei anderen Trägern, die Beantragung von Unterhaltsbeihilfen oder Sozialhilfe bis hin zur Unterstützung bei der Wohnungssuche können ebenfalls angeboten werden.

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