Wir sind über das Finanzamt für Körperschaften als gemeinütziger Träger anerkannt und zum Empfang von Spenden berechtigt. Spenden können mit einer Spendenquittung bescheinigt werden. Diese werden vom Finanzamt anerkannt und sind steuerlich wirksam.
Wir sind über das Finanzamt für Körperschaften als gemeinütziger Träger anerkannt und zum Empfang von Spenden berechtigt. Spenden können mit einer Spendenquittung bescheinigt werden. Diese werden vom Finanzamt anerkannt und sind steuerlich wirksam.