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Maßnahmen nach dem JGG Jugendgerichtshilfe

Im deutschen Strafrecht existieren für die Reaktion auf Straftaten junger Menschen eigene strafrechtliche Bestimmungen, die auf die besondere Situation von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden in der Gesellschaft abzielen. Grundgedanke des JGG ist die angemessene erzieherische Einflussnahme auf den sich in der Entwicklung befindlichen jungen Menschen.

Es wird zurecht davon ausgegangen, dass Delinquenz bei Jugendlichen andere Ursachen und Erscheinungen aufweist, als bei Erwachsenen.

Ambulanten Maßnahmen nach dem JGG sind strafrechtliche Sanktionen und gehören zu den Weisungen und Auflagen (Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln). Sie sollen die Lebensführung von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden regeln und dadurch seine*ihre Erziehung fördern und sichern.

Sie sind als bedarfsgerechte Hilfestellungen und Interventionen für jugendliche und heranwachsende Straftäter zu verstehen, in denen die Auseinandersetzung mit Normen, Gesetzen und Werten der Gesellschaft im Lebensumfeld der jungen Menschen eingefordert wird und eine Sozialintegration erfolgt, die nachweislich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht zu erreichen wäre.

AHB-Berlin Leipzig gGmbH bietet im Rahmen der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG folgende Maßnahmen an:

 

  • die Vermittlung von nicht pädagogisch betreuten Arbeitsleistungen
  • Beratungsgespräche/kurzzeitige Betreuungshilfe
  • Betreuungshilfe

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