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ambulante Eingliederungshilfe nach §99 SGB IX

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Personen, die längerfristig von seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung betroffen sind. Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit Suchtproblemen, Psychotiker, Depressive, Personen mit Angst- und Zwangsstörungen oder mit psychosozialen Problemen und chronischen Erkrankungen sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen. 

Die Hilfe bezieht sich auf:

  • Alltagsbewältigung
  • Erziehungs-, schulische oder  berufliche Fragen
  • Kampf gegen Isolation
  • Abbau von Schwellenängsten gegenüber Außenstehenden (Ämtern, Beratungsstellen etc.)
  • Freizeitgestaltung

Ziele der Eingliederungshilfe

  • Überleitung schulischer Fördererfolge ins häusliche Umfeld
  • Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben
  • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit
  • möglichst weitgehende Unabhängigkeit von Pflege

Betroffene, Familien und Helfer*innen

Die Helfer*innen suchen die betroffenen Personen bzw. Familien in ihrem unmittelbaren Alltagsbereich auf. Der Umfang der Betreuung wird im Hilfeplan festgelegt. Bei Bedarf können die Stundenzahl erhöht und/oder weitere Helfer*innen hinzugezogen werden.

Die Hilfen werden zielgruppenbezogen ausgewählt und umgesetzt.

Antrag auf Hilfe

Der Antrag auf Eingliederungshilfe ist beim örtlichen Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel zunächst für sechs Monate, anschließend kann eine Verlängerung beantragt werden.Die konkreten Arbeitsschwerpunkte werden in Form eines Gesamtplans in gemeinsamer Absprache von Betroffenen bzw. betroffener Familie, Helfer*in und Sozialarbeiter*in des zuständigen Bezirksamtes festgelegt.

 

Qualifikation der Helfer*innen

Die Eingliederungshelfer*innen sind Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen, häufig mit familientherapeutischer Zusatzausbildung und Heilerziehungspfleger*innen.