nach § 34 SGBVIII
Die Übergangswohngruppe ist ein befristetes stationäres Angebot für Kinder von 0-6 Jahren. Im Rahmen der Hilfe arbeiten wir mittels systemischer Ressourcenerschließung und –mobilisierung gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und deren sozialem Netzwerk an der Klärung der Perspektive für das jeweilige Kind, so dass im Ergebnis Familie und ASD über eine fundierte Entscheidungsgrundlage verfügen.
Die Einrichtung ist aufgrund dessen nicht geeignet für Kinder, die einen längerfristigen Lebensort außerhalb des familiären Kontextes benötigen.
Die Einrichtung Jacob bietet:
- Schutz- und Lebensraum für 7 Kinder
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Förderung der altersgerechten Entwicklung durch 10 Erzieher-, SozialpädagogInnen
- Erschließung und Mobilisierung der Ressourcen des Familiensystems
- Erarbeitung klarer Kriterien, die eine Entscheidung bzgl. der Perspektive des Kindes/der Kinder belegen
- Unterbringung für kurzfristigen Zeitraum (max. 6 Monate)
Zielgruppe
- Säuglinge und jüngere Kinder bis 6 Jahre (in Ausnahmefällen Aufnahme älterer Geschwisterkinder), deren Perspektive aufgrund der kindeswohlgefährdenden Situation im Elternhaus noch nicht geklärt ist
- Familien, die sich in akuten Krisen befinden, so dass das Kindeswohl gefährdet ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen
Grundleistungen
- Sicherung des Kindeswohls, Stabilisierung und Schutz der Kinder bei Bedarf durch zwei Fachkräfte im Dienst
- Abklärung des Entwicklungsstandes und Förderung der individuellen und altersgerechten Entwicklung der Kinder
- Gewährleistung des regelmäßigen Kita-Besuches
- Erhalt der Bindung und Förderung des Kontaktes zur Herkunftsfamilie im Rahmen der Einrichtung
- Besuchskontakte der Eltern in der Einrichtung bis zu 8 Std. täglich möglich
- Alltagsbeteiligung und Unterstützung der Eltern bei der Übernahme von Erziehungsverantwortung
- Intensive Elternaktivierung und Coaching , d.h. 3 Std./Woche individuelle Arbeit mit Kind/Familie + 2x 1,5 Std./Woche systemische Eltern- und Netzwerkarbeit, Ressourcenklärung und -erschließung (bei Bedarf aufsuchend)
- Transparenz der Zusammenarbeit, Überprüfung der Hilfeplanziele und der Bedingungen, die für die Erreichung der Ziele notwendig sind und Klärung des aktuellen Unterstützungsbedarfes von Sorgeberechtigten und Kindern im Rahmen von Hilfeplangesprächen (Turnus 4-6 Wochen)
- Vorbereitung/Begleitung der Kinder in Bezug auf die Rückführung ins Elternhaus oder den Wechsels an einen anderen Lebensort