ambulante Eingliederungshilfe nach SGBXII §§53/54
Die Eingliederungshilfe richtet sich an Personen, die längerfristig von seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung betroffen sind.
- Die Hilfe bezieht sich auf:
Alltagsbewältigung
Erziehungs-, schulische oder berufliche Fragen
Kampf gegen Isolation
Abbau von Schwellenängsten gegenüber Außenstehenden (Ämtern, Beratungsstellen etc.)
Freizeitgestaltung
- Ziele der Eingliederungshilfe
Überleitung schulischer Fördererfolge ins häusliche Umfeld
Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben
Ausübung einer angemessenen Tätigkeit
möglichst weitgehende Unabhängigkeit von Pflege
- Betroffene, Familien und Helfer_innen
Die Helfer_innen suchen die betroffenen Personen bzw. Familien in ihrem unmittelbaren Alltagsbereich auf. Der Umfang der Betreuung wird im Hilfeplan festgelegt. Bei Bedarf können die Stundenzahl erhöht und/oder weitere Helfer_innen hinzugezogen werden.
- Arbeitsbereiche der Eingliederungshilfe
Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit Suchtproblemen, Psychotiker, Depressive, Personen mit Angst- und Zwangsstörungen oder mit psychosozialen Problemen und chronischen Erkrankungen sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen. Die Hilfen werden zielgruppenbezogen ausgewählt und umgesetzt.
- Antrag auf Hilfe
Der Antrag auf Eingliederungshilfe ist beim örtlichen Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel zunächst für sechs Monate, anschließend kann eine Verlängerung beantragt werden. Die konkreten Arbeitsschwerpunkte werden in Form eines Gesamtplans in gemeinsamer Absprache von Betroffenem bzw. betroffener Familie, Helfer_in und SozialarbeiterIn des zuständigen Bezirksamtes festgelegt.
- Qualifikation der Helfer_innen
Die Eingliederungshelfer_innen sind Psycholog_innen, Sozialpädagog_innen, häufig mit familientherapeutischer Zusatzausbildung und Heilerziehungspfleger_innen.